Was ist Bildung und Teilhabe (BuT)?

Alles, was Sie über das BuT-Programm wissen müssen

Überblick über BuT-Leistungen

Das Bildung und Teilhabe (BuT) Programm ist Teil des Sozialgesetzbuches und soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Die Leistungen umfassen:

  • Lernförderung (Nachhilfe): Kostenlose Nachhilfe für alle Fächer
  • Schulbedarf: Zuschuss für Schulmaterialien
  • Schülerbeförderung: Kostenübernahme für den Schulweg
  • Mittagessen: Kostenloses oder vergünstigtes Mittagessen in Schule/Kita
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben: Zuschuss für Sportvereine, Musikunterricht etc.
  • eintägige Ausflüge: Kostenübernahme für Schulausflüge
  • mehrtägige Klassenfahrten: Vollständige Kostenübernahme

Wer hat Anspruch auf BuT-Leistungen?

Anspruch auf BuT-Leistungen haben Kinder und Jugendliche, wenn die Familie eine der folgenden Leistungen erhält:

  • Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II / Hartz IV)
  • Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe)
  • Asylbewerberleistungen nach dem AsylbLG
  • Wohngeld
  • Kinderzuschlag

Wichtig: Das Kind muss eine allgemeinbildende oder berufsbildende Schule besuchen und unter 25 Jahre alt sein. Für die Lernförderung muss zusätzlich eine schulische Förderung erforderlich sein (z.B. schlechte Noten, Versetzungsgefahr).

Welche Kosten werden übernommen?

Bei der Lernförderung werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die Nachhilfe übernommen. Dies umfasst:

  • Kosten für den Nachhilfeunterricht
  • Für alle Fächer, in denen Förderbedarf besteht
  • Bis zur Verbesserung der schulischen Leistungen

Hinweis: Die Kostenübernahme erfolgt nur, wenn die Schule bestätigt, dass eine Lernförderung erforderlich ist. Dies geschieht in der Regel durch ein Gutachten oder eine Bescheinigung der Schule.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wer ist anspruchsberechtigt?

Familien, die Leistungen nach SGB II, SGB XII, Asylbewerberleistungen, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten. Das Kind muss eine Schule besuchen und unter 25 Jahre alt sein.

Welche Dokumente werden benötigt?

In der Regel benötigen Sie:

  • Bescheid über die Leistungsberechtigung (z.B. ALG II Bescheid)
  • Schulbescheinigung
  • Bestätigung der Schule über Förderbedarf (bei Lernförderung)
  • Angebot eines Nachhilfeinstituts

Welche Kosten werden übernommen?

Die tatsächlich anfallenden Kosten für die Nachhilfe werden vollständig übernommen. Es gibt keine Eigenbeteiligung.

Wie beantrage ich die Lernförderung?

Die Beantragung erfolgt bei Ihrem zuständigen Jobcenter oder der zuständigen Behörde (je nachdem, welche Leistung Sie beziehen). Sie können auch direkt bei uns eine Beratung erhalten und wir helfen Ihnen beim Antragsprozess.

Für welche Fächer kann ich Nachhilfe beantragen?

Die Lernförderung kann für alle Fächer beantragt werden, in denen Ihr Kind Schwierigkeiten hat. Dies umfasst alle Schulfächer wie Mathematik, Deutsch, Englisch, Naturwissenschaften, Sprachen und mehr.

Wie lange dauert die Bearbeitung?

Die Bearbeitungszeit variiert je nach Behörde, beträgt aber in der Regel 2-4 Wochen. Wir helfen Ihnen dabei, den Antrag korrekt zu stellen, um Verzögerungen zu vermeiden.

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